Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kanuerlebnisse Hanika
(Fassung vom 12.05.2020)

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt durch die Online Buchung oder vor Ort zustande. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 jederzeit möglich. Vertragsbestandteile sind neben den Mietbedingungen auch sämtliche schriftliche Hinweise, die dem Mieter vor Mietantritt ausgehändigt werden. Der Mieter erkennt bei Vertragsabschluss sämtliche Vertragsbestandteile wie diese AGBs sowie alle ausgehändigten schriftlichen Hinweise an.

2. Persönliche Daten
Kanuerlebnisse Hanika behält sich vor, die personenbezogenen Daten des Mieters wie Namen, Anschrift usw. zur eigenen Verwendung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften aufzubewahren.

3. Miete und Zahlung
Die Höhe der Miete richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste von Kanuerlebnisse Hanika. Die Miete ist bei Aushändigung der Boote in bar zu entrichten. Kanuerlebnisse Hanika behält sich im Einzelfall vor, Pfand wie bspw. Personalausweis, Autoschlüssel oder Kaution für die Mietzeit zu verlangen. Auch bei vorzeitiger Rückgabe der Boote ist stets die volle Miete gemäß der Preisliste entsprechend dem gebuchten Zeitraum zu entrichten, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart.

4. Mietzeit
Die Mietzeit bestimmt sich durch den im Mietvertrag angegebenen Zeitraum. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Boote und endet jeweils mit Ablauf des gebuchten Stundenzeitraums der Preisliste, spätestens jedoch um 20:00 Uhr. Die Mietgegenstände sind beim vereinbarten Ankunftstermin und im ordnungsgemäßen sowie sauberen Zustand zurückzugeben. Andernfalls wird für die Reinigung oder gar Schäden ein angemessenes Entgelt erhoben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Nachberechnung fällig. Diese entspricht der Preisliste und wird halbstündlich aufgerundet. Als Grundlage dient der entsprechende Stundenpreis der aktuellen Preisliste. Eine Verspätung oder Buchungsverlängerung ist schnellstmöglich Kanuerlebnisse Hanika telefonisch mitzuteilen. Auch Verspätungen aufgrund höherer Gewalt, wie bspw. längere Wartezeit bei der Sportbootschleuse, Unwetter, Unfall, Verletzung werden aufgerechnet. Jegliche Nachlässe fallen ausschließlich in die Kulanz von Kanuerlebnisse Hanika.

5. Vertragsrücktritt
Es wird darauf hingewiesen, dass den Mietern ein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht zusteht. Dies gilt, da Gegenstand des Vertrages Leistungen zur Freizeitgestaltung gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB sind. Sobald die Bezahlung erfolgt ist, ist im Regelfall keine Rückerstattung mehr möglich. Auch nicht bei Krankheit, plötzlicher Besorgnis oder dergleichen. Jegliche Nachlässe sowie das Ausstellen von Gutscheinen fallen ausschließlich in die Kulanz von Kanuerlebnisse Hanika. Auch Wasserstände sowie Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Mieter, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.

6. Haftung des Mieters
Für Verluste oder Beschädigungen während der Mietzeit haftet der Mieter bzw. Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies umfasst auch sämtliche Ausrüstung, die dem Mieter bei Mietbeginn mitgegeben wurde. Schadensersatzansprüche gegenüber Dritter im Zusammenhang mit Beschädigungen der Mietgegenstände tritt der Mieter an uns ab. Sind Dritte nicht zu ermitteln, kann Kanuerlebnisse Hanika Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen. Die zulässige Höchstpersonenzahl beträgt beim Kanu Salto max. 2 Personen, beim Kanu Venture
Ranger 16 max. 3 Personen und beim Kanu West Lake IV max. 4 Personen.

7. Sonstige Vereinbarungen
Der Mieter erklärt, dass er oder wenigstens ein Insasse des Bootes Schwimmer ist. Während der Mietzeit übernimmt Kanuerlebnisse Hanika keinerlei Haftung und Verantwortung für Schäden, Verletzungen oder anderen Schwierigkeiten aufgrund des Handelns der Mieter. Die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften, das Ablegen von Schwimmwesten, Straffälligkeiten, Umweltverschmutzung, grober Fahrlässigkeit, Kentern des Bootes und daraus resultierende Schäden, Diebstahl oder Verluste und dergleichen fallen während der Mietzeit nicht in die Verantwortung von Kanuerlebnisse Hanika. Hierfür ist der Mieter verantwortlich. Auch die Überprüfung des zulässigen Höchst-Wasserstandes von 4,80 Meter Pegel-Messstelle Oberndorf obliegt in der Verantwortung des Mieters. Die Mieter werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmhilfen hingewiesen. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder mietvertragliche Verpflichtungen behält sich Kanuerlebnisse Hanika vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietzeit ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen. Für Empfehlungen, Hinweise und Tipps während der Einweisung sowie für ausgehändigte Unterlagen übernimmt Kanuerlebnisse Hanika keinerlei Haftung.

8. Besondere Bedingungen für die Durchführungen von Veranstaltungen & Events wie Erlebnisfahrt
In Abweichung obiger Vorschriften gelten hierfür folgende Regelungen.

8.1. Vertragsschluss
Die Anfrage und schließlich die Anmeldung (Vertragsantrag) kann mündlich, schriftlich, telefonisch sowie über den elektronischen Weg (bspw. E-Mail) gestellt werden. Mit der Anfrage wird Kanuerlebnisse Hanika der Abschluss eines Vertrages angeboten. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anfrage durch Kanuerlebnisse Hanika zustande. Verlangt der Vertragspartner nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen hinsichtlich des Termins oder der Leistung, so kann Kanuerlebnisse Hanika ein Umbuchungsentgelt bis 5 Tage vor Leistungsbeginn von bis zu 15,00 € pro Person erheben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den unter Ziffer 8.2. genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Letzteres gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8.2. Rücktritt durch den Mieter
Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Terminlich maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Kanuerlebnisse Hanika. Der Rücktritt soll zum Zwecke des Nachweises schriftlich erklärt werden. Entschädigungszahlungen sowie Gutschein-Ausstellungen sind wie folgt festgelegt. Weitere Nachlässe fallen ausschließlich in die Kulanz von Kanuerlebnisse Hanika.

• Bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin 100% Entschädigung des Gesamtpreises.
• Bei Rücktritt ab 14 Tage vor dem Termin Gutscheinausstellung zu 100% des Gesamtpreises.
• Bei Rücktritt ab 7 Tage vor dem Termin Gutscheinausstellung zu 75% des Gesamtpreises.
• Bei Rücktritt ab 5 Tage vor dem Termin Gutscheinausstellung zu 50% des Gesamtpreises.
• Bei Rücktritt ab 3 Tage vor dem Termin Gutscheinausstellung zu 25% des Gesamtpreises.
• Bei unangemeldetem Nichterscheinen am geplanten Termin wird keine Rückerstattung gewährt.

8.3. Bezahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen bzw. vor Beginn des Buchungstermins. Die Rechnungen können per Paypal an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Überweisung oder Barzahlung beglichen werden. Online-Zahlungen sind über das Buchungstool Regiondo möglich.

8.4. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit durch den Mieter
Eine nachträgliche Änderung der Teilnehmerzahl muss vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, sie bedarf der Zustimmung. Es werden gegebenenfalls die Preise sowie die Kanugrößen je nach Verfügbarkeit angepasst. Kann Kanuerlebnisse Hanika dem Wunsch des Mieters nicht entsprechen und der Buchungstermin findet dadurch nicht statt, so gelten die Entschädigungsleistungen unter Punkt 8.2. Jegliche weitere Nachlässe fallen ausschließlich in die Kulanz von Kanuerlebnisse Hanika.

8.5. Stornierung oder Änderung der Veranstaltungszeit durch Kanuerlebnisse Hanika
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder andere Ereignisse wie bspw. schlechtes Wetter eintreten, kann Kanuerlebnisse Hanika die Veranstaltung stornieren. Für eine bereits bezahlte Buchung wird ein Gutschein in voller Höhe des Buchungsbetrags ausgestellt. Jegliche weitere Nachlässe fallen ausschließlich in die Kulanz von Kanuerlebnisse Hanika.

8.6. Leistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Kanuerlebnisse Hanika mutwillig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht mit gravierenden Mängeln behaftet sind. Kanuerlebnisse Hanika ist verpflichtet, den Mieter über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

8.6. Mitwirkungspflichten und Verjährung

Mängelanzeigen
Der Mieter ist verpflichtet, Mängel der gebuchten Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss gegenüber Kanuerlebnisse Hanika erfolgen. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei unterbliebener Mängelanzeige sind Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkung
Kanuerlebnisse Hanika haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden. Für Zusatzleistungen wie beispielsweise Verköstigungen auf halber Strecke zu Land oder ähnliches durch Partnerfirmen wird ebenfalls durch Kanuerlebnisse Hanika nicht gehaftet.

Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Mieters gegenüber Kanuerlebnisse Hanika sowie Partnerfirmen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Der Gerichtsstand ist der Sitz von Kanuerlebnisse Hanika, auch bei juristischen Personen als Mieter. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommen. Gleiches gilt auch für sämtliche Vertragsbestandteile wie die Mietbedingungen sowie sämtliche schriftliche Hinweise, die dem Mieter vor Mietantritt ausgehändigt werden.

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